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Hier möchten wir Ihnen Informationen geben, wie der Ablauf für eine Aufnahme in die Wohnheime für Menschen mit Behinderungen geregelt ist. Wir unterscheiden:
Diverse Formulare liegen auf dieser Seite als PDF-Datei für Sie bereit. PDF - Was ist das? Wir informieren Sie.
Wohnheim für Menschen mit geistiger & mehrfacher Behinderung
Aufgenommen werden erwachsene Personen beiderlei Geschlechts, die aufgrund der Schwere ihrer geistigen oder mehrfachen Behinderung gemäß §§ 53, 54 SGB XII der Eingliederungshilfe bedürfen. Allen BewohnerInnen wird seitens des Trägers ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Aufnahmevoraussetzungen sind ferner der Wunsch oder die Zustimmung des Menschen mit Behinderung, in die Wohnstätte einziehen zu wollen, die Gewährleistung der Kostenübernahme sowie der Abschluss eines Heimvertrages. Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und die Koordinatoren des Wohnheimes für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH.
Vorgang für die Aufnahme:
- Mündliche und / oder schriftliche Information an die Gemeinnützige Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Vorstellungsgespräch / Aufnahmegespräch mit dem zu Betreuenden, dessen gesetzlichen Betreuer, dem Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und / oder den Koordinatoren des Wohnheimes für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung,
Ermittlung des Hilfebedarfes und der geeigneten Wohnform, Erhalt des Antragsformulars der Gemeinnützige Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Formloser Antrag an den zuständigen Kostenträger, Antrag für die Gewährung von Sozialhilfe (Eingliederungshilfe)
- Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialhilfeträgers
- Abschluss eines Heimvertrages zwischen dem zu Betreuenden und dessen gesetzlichen Betreuer sowie der Gemeinnützige Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Stellung von Anträgen (Grundsicherung, Wohngeld, Heizkostenzuschuss etc)
- Einzug
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Pflegewohnheim für Menschen mit Körperbehinderungen
Informationen zu den Aufnahmebedingungen und dem Vorgang der Aufnahme folgen in Kürze.
Stationär betreute Wohngemeinschaft
Aufgenommen werden erwachsene Personen beiderlei Geschlechts, die aufgrund der Schwere ihrer geistigen oder mehrfachen Behinderung gemäß §§ 53, 54 SGB XII der Eingliederungshilfe bedürfen. Allen BewohnerInnen wird seitens des Trägers ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Aufnahmevoraussetzungen sind ferner der Wunsch oder die Zustimmung des Menschen mit Behinderung, in die Wohnstätte einziehen zu wollen, die Gewährleistung der Kostenübernahme sowie der Abschluss eines Heimvertrages. Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und der Koordinator der Stationär Betreuten Wohngemein- schaft der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH.
Vorgang für die Aufnahme:
- Mündliche und / oder schriftliche Information an die Gemeinnützige Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Vorstellungsgespräch / Aufnahmegespräch mit dem zu Betreuenden, dessen gesetzlichen Betreuer, dem Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und / oder dem Koordinator der Stationär Betreuten Wohngemeinschaft,
Ermittlung des Hilfebedarfes und der geeigneten Wohnform, Erhalt des Antragsformulars der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Formloser Antrag an den zuständigen Kostenträger, Antrag für die Gewährung von Sozialhilfe (Eingliederungshilfe)
- Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialhilfeträgers
- Abschluss eines Heimvertrages zwischen dem zu Betreuenden und dessen gesetzlichen Betreuer sowie
der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Stellung von Anträgen
(Grundsicherung, Wohngeld, Heizkostenzuschuss etc.)
- Einzug
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Ambulant Betreutes Wohnen
Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und der Koordinator des Ambulant Betreuten Wohnens der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
Vorgang für die Aufnahme:
- Formloser Antrag an den zuständigen Kostenträger und die
Gemeinnützige Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Vorstellungsgespräch / Aufnahmegespräch mit dem zu Betreuenden, dessen gesetzlichen Betreuer, dem Leiter der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie dem Koordinator des Ambulant Betreuten Wohnens,
Ermittlung des Hilfebedarfes und der geeigneten Wohnform, Erhalt des Antragsformulars der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
- Suche nach einer geeigneten Wohnung entsprechend den individuellen Wünschen und Bedürfnissen
- Verbale Einschätzung durch die Hausleitung des Ambulant Betreuten Wohnens an den zuständigen Kostenträger
- Fallkonferenz mit dem gesetzlichen Betreuer, der Bereichsleitung der Behindertenhilfe, dem Koordinator des Ambulant Betreuten Wohnens und dem zuständigen Kostenträger
- Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialhilfeträgers
- Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen dem zu Betreuenden und dessen gesetzlichen Betreuer sowie
der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH
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Förder- und Beschäftigungsbereich
Der Förder- und Beschäftigungsbereich dient der Tagesstruktur für die Bewohner- Innen des Wohnheimes für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung der Gemeinnützigen Diakoniegesellschaft Hermannswerder mbH, die die Aufnahmevoraussetzungen der Werkstatt für behinderte Menschen nicht erfüllen.
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